Elternhaltestelle am Schulcampus Königs Wusterhausen

Am 21.09.2022 wur­de gemein­sam mit der Stadt Königs Wus­ter­hau­sen, dem ADAC Ber­lin-Bran­den­burg, dem Ord­nungs­amt Königs Wus­ter­hau­sen und Eltern­ver­tre­tern vom Cam­pus die ers­te Eltern­hal­te­stel­le eingeweiht. 

Der star­ke Ver­kehr zu den Bring- und Hol­zei­ten am Cam­pus hat­te zuletzt immer wie­der zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen geführt. Das Hal­ten und Par­ken auf der Fahr­bahn im obe­ren Abschnitt der Stra­ße, im Wen­de­kreis am Ein­gangs­be­reich, war bereits seit län­ge­rer Zeit unter­sagt. Fahr­zeu­ge durf­ten hier also schon län­ger nicht mehr anhal­ten, auch nicht um die Kin­der aus­stei­gen zu lassen.

Im Bereich der Eltern­hal­te­stel­le selbst gilt nun ein ein­ge­schränk­tes Halt­ver­bot. So ist es den Abho­len­den mög­lich, dort die Kin­der aus­stei­gen zu las­sen. Geparkt wer­den darf hier aller­dings nicht. Ziel der Eltern­hal­te­stel­le ist schließ­lich auch, dass die Kin­der den ver­blei­ben­den Schul­weg selbst­stän­dig bewäl­ti­gen. In die­sem Zusam­men­hang haben wir einen wei­te­ren Ein­gang, begin­nend an der Turn­hal­le, geschaffen.

Wich­tig für alle: die Hal­te­stel­le nicht durch das Ran­gie­ren auf der Fahr­bahn anfah­ren! Sol­che Fahr­ma­nö­ver füh­ren zu gefähr­li­chen Situationen.

Wir wün­schen uns von allen Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mern, dass die­se die Wen­de­schlei­fe am obe­ren Ende der Stra­ße nut­zen, um anschlie­ßend ent­spannt zur Eltern­hal­te­stel­le zurückzukehren.

Jac­que­line Beyes – Hort­lei­te­rin der Montesso­ri Grundschule 
Königs Wus­ter­hau­sen der FAWZ gGmbH 

Infotag am 2. Oktober 2021

Am 2. Okto­ber ist es end­lich wie­der so weit. Wir ver­an­stal­ten unse­ren jähr­li­chen Infotag. 

Wir freu­en, dass die Montesso­ri Grund­schu­le Königs Wus­ter­hau­sen der FAWZ gGmbH par­al­lel Tür und Tor öff­net und zum Tag der offe­nen Tür lädt. 

Wich­ti­ge Hin­wei­se für die Teilnahme

  • Kei­ne Test­pflicht für Kin­der bis zum voll­ende­ten 6. Lebens­jahr sowie für vom Schul­be­such zurück­ge­stell­te Kinder 
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind durch die Schutz­kon­zep­te der Schu­len mit einer 2‑maligen Tes­tung an ver­schie­de­nen Tagen in der Woche von einem zusätz­li­chen Test befreit 
    ACHTUNG: Die unter­zeich­ne­te Beschei­ni­gung muss vor­ge­zeigt werden.
  • Erwach­se­ne, sind ver­pflich­tet vor Ort unter Auf­sicht einen PoC-Anti­gen-Test zur Eigen­an­wen­dung durch­zu­füh­ren oder einen auf sie aus­ge­stell­ten, durch Fach­per­so­nal bestä­tig­ten, Test­nach­weis vorzulegen 
    ACHTUNG: Der Test darf nicht älter als 24h sein.

Bei Füh­run­gen im Schul­ge­bäu­de ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke verpflichtend.
Es gilt das Abstands­ge­bot von 1,50 m zu wah­ren. (Soweit Kin­der unter 14 Jah­ren auf­grund der Pass­form kei­ne medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen kön­nen, ist ersatz­wei­se eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Kin­der bis zum voll­ende­ten 6. Lebens­jahr sind von der Tra­ge­pflicht befreit.)

Das Team der Gesamtschule 
mit gym­na­sia­ler Ober­stu­fe Königs Wus­ter­hau­sen der FAWZ gGmbH