Als freier Schulträger können wir vielfältiger und innovativer Einfluss auf die Entwicklung Ihrer Kinder nehmen. Wir verstehen Schule nicht als Ort der reinen Wissensvermittlung. Für uns ist sie Lern- und Lebensort zugleich. Damit bieten wir Vorteile gegenüber anderen.
Auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes erhalten Träger freier Schulen, die auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, einen öffentlichen Finanzierungszuschuss zum Betrieb der Schule. Dieser ist niedriger als für vergleichbare Schulen in staatlicher Trägerschaft. Freie Schulen erheben daher Schulgeld*.
Wir möchten, dass alle Eltern Ihren Kindern einen Besuch an unseren Schulen ermöglichen können. Gute Bildung darf nicht an den Kosten scheitern. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Schulgeldermäßigung bis hin zur Befreiung vom Schulgeld. Jede Elternschaft kann dazu einen entsprechenden Antrag stellen. Gern geben Ihnen die Schulsekretariate umfassend Auskunft darüber.