Schulgeld und Ermäßigung

Als frei­er Schul­trä­ger kön­nen wir viel­fäl­ti­ger und inno­va­ti­ver Ein­fluss auf die Ent­wick­lung Ihrer Kin­der neh­men. Wir ver­ste­hen Schu­le nicht als Ort der rei­nen Wis­sens­ver­mitt­lung. Für uns ist sie Lern- und Lebens­ort zugleich. Damit bie­ten wir Vor­tei­le gegen­über anderen.

Auf Grund­la­ge des Bran­den­bur­gi­schen Schul­ge­set­zes erhal­ten Trä­ger frei­er Schu­len, die auf gemein­nüt­zi­ger Grund­la­ge arbei­ten, einen öffent­li­chen Finan­zie­rungs­zu­schuss zum Betrieb der Schu­le. Die­ser ist nied­ri­ger als für ver­gleich­ba­re Schu­len in staat­li­cher Trä­ger­schaft. Freie Schu­len erhe­ben daher Schulgeld*.

Wir möch­ten, dass alle Eltern Ihren Kin­dern einen Besuch an unse­ren Schu­len ermög­li­chen kön­nen. Gute Bil­dung darf nicht an den Kos­ten schei­tern.  Des­halb gibt es die Mög­lich­keit der Schul­gel­dermä­ßi­gung bis hin zur Befrei­ung vom Schul­geld. Jede Eltern­schaft kann dazu einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len. Gern geben Ihnen die Schul­se­kre­ta­ria­te umfas­send Aus­kunft darüber.